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150 Jahre Paragraf 218 | Online-Kongress: 150 Jahre Paragraph 218

Di: Henry

Zeitreise – Der SPIEGEL vor 50 Jahren Weg mit Paragraf 218? Sollten Schwangerschaftsabbrüche straffrei bis zum dritten Monat möglich sein? Im Frühjahr 1974 kochte die Diskussion darüber hoch. Schwangerschaftsabbrüche – Seit 150 Jahren gibt es den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell zur Straftat erklärt.

Protest gegen 150 Jahre Paragraph 218 im Strafgesetzbuch. Foto: Christian Ditsch/ Süddeutsche Zeitung Photo Berlin, 12.11.2021 Unter dem Motto „150 Jahre Widerstand gegen Paragraph 218 StGB sind genug! – Es reicht!“ fand am Freitag den 12. November 2021 in Berlin eine Kundgebung statt. Wo stehen wir heute? »Weg mit Paragraf 218!« bleibt auch nach 150 Jahren eine notwendige Forderung. Dieser Paragraf ist ein Kernstück der Frauenunterdrückung und -bevormundung und er bleibt ein Klassenparagraf.

150 Jahre Paragraph § 218 Schwangerschaftsabbruch | Gender-Mediathek

Überblick 150 Jahre sind genug. Plädoyer für einen Abschied vom § 218 Erst fünf Jahre nach der Deutschen Einheit trat im gesamten Bundesgebiet eine einheitliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch in Kraft – und gilt noch immer. Dr. Gisela Notz blickt auf die feministische Pro-Choice-Bewegung, von den 1990er Jahren bis zu aktuellen Seit mehr als 150 Jahren regelt in Deutschland der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch (StGB) den Schwangerschaftsabbruch und damit das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 StGB grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Immer wieder wird dies gesellschaftlich heftig diskutiert. Im Laufe

Online-Kongress: 150 Jahre Paragraph 218

Im Dritten Reich drohte die Todesstrafe Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurde der Paragraf 218 ins Strafgesetzbuch eingeführt – und steht dort noch heute neben Mord und Totschlag.

1871 wurde der § 218 ins Strafgesetzbuch aufgenommen, 150 Jahre später beschäftigte sich ein Onlinekongress mit seinem Erbe und der Frage der Schwangerschaftsabbrüche. Der Aktionstag ist der Teil der diesjährigen Analyse und zu ambitionierten Forderungen Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen Paragraf 218 – Es reicht!“, die das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung gemeinsam mit vielen Aktivist*innen und Partnerorganisationen durchführt.

  • Paragraph 218 regelt Schwangerschaftsabbrüche
  • Der lange Streit um Paragraf 218
  • Abtreibung in der DDR: Zwei deutsche Wege

in diesem Jahr feiert der Paragraf 218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche auch heute noch im Strafgesetzbuch regelt, sein 150 jähriges Bestehen. Für uns ist das eine Kundgebung statt natürlich kein Grund zu feiern. 150 Jahre Kriminalisierung von ungewollt Schwangeren und Ärzt*innen sind ein Unrecht, das endlich überwunden werden muss.

Wie kam es dazu, dass in der DDR Abtreibung fast 20 Jahre lang legal war – und das Gesetz während der Wende zur politischen Verhandlungsmasse wurde? Eine kleine Geschichte des Paragrafen 218. Von Vor rund 150 Jahren wurde der Paragraph 218 StGB eingeführt – das sogenannte Abtreibungsverbot. Grund genug mal einen Blick darauf zu werfen, was sich seitdem verändert hat und wie Schwangerschaftsabbrüche in

Frauenrechte und das Strafrecht Ende nach über 150 Jahren? – Der Paragraf 218 könnte fallen Seit 1871 werden im deutschen Strafrecht Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert. Die Proteste gegen das Abtreibungsverbot sind beinahe so alt wie der »Schand­paragraph« selbst. Immer wieder protestieren Feministinnen und Linke ­gegen die teils drakonischen Strafandrohungen und für den Zugang zu ­sicheren Schwangerschaftsabbrüchen. Dabei standen sie ihrem Erfolg aber teilweise selbst im Weg. Seit 150 Jahren steht der

Unsere diesjährige sehr erfolgreiche bundesweite Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB -sind genug!“ nähert sich langsam dem Ende. Wir planen für Freitag, den 12.11. 21 ab 13.00Uhr auf dem Pariser Platz Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Quer zur Wirklichkeit Seit 150 Jahren ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar. Was würde passieren, wäre der Paragraf 218 abgeschafft? Der Paragraf 218 beschränkt die Selbstbestimmung von Millionen von Frauen und gebärfähiger Menschen. 150 Jahre Kriminalisierung sind genug! Wir wollen eine gute Gesundheitsversorgung und Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben. Deshalb fordern wir die Streichung des Paragrafen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch.

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, beklagt gravierende Versorgungsdefizite für ungewollt Schwangere und fordert ein Ende der Stigmatisierung. Über den eigentlich zentralen Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches wird erst seit 2021 wieder vermehrt gestritten. Anlass war der digitale Kongress „150 Jahre § 218“.

Auch heute, über 150 Jahre später, hat dieser Paragraf nichts von seiner repressiven Wirkung eingebüßt. Zwar wurden durch die Reformen der 1970er und 1990er Jahre kleine Fortschritte erzielt, etwa die Einführung der Beratungsregelung, doch das Grundproblem bleibt bestehen: Schwangerschaftsabbrüche werden weiterhin kriminalisiert. Der Paragraf 218 wurde 1871 ins Strafrecht aufgenommen. In diesem Jahr 2021 feiert er seinen 150. Geburtstag. Höchste Zeit, dass dieser Paragraf aus dem Strafgesetzbuch verschwindet. Wir wollen eine gute Gesundheitsversorgung statt Bevormundung und Kriminalisierung.

Längst überholt? Vor 150 Jahren wurde Paragraf 218 eingeführt ...

In der Debatte um die strafrechtliche Regulierung des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft kann in diesem Jahr an zwei Ereignisse erinnert werden: die Aufnahme des Paragrafen 218 StGB in das Strafgesetzbuch 1871 Seit seiner Aufnahme ins Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs am 15. Mai 1871 war der §218 Gegenstand heftiger politischer Auseinandersetzungen – bis heute. Er ist nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich einer der umstrittensten Paragrafen. Seit dem „Kompromiss“ von 1995 bleibt er unangetastet. Um herauszufinden, warum das so ist, und wie

Mehr als 150 Jahre ist der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, der Abtreibungen kriminalisiert, nun alt. Und seit 30 Jahren gilt er in seiner heutigen Form: Abtreibungen sind rechtswidrig und unter 150 Jahre Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sind genug! Gunda-Werner-Institut unterzeichnet Abschlusserklärung “150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“

Der Paragraph 218, der Abtreibungen verbietet, wird dieses Jahr 150 Jahre alt. Er stand von Anfang an im Strafgesetzbuch, das 1871 im gerade neu gegründeten Deutschen Reich erlassen wurde. Ein Schwangerschaftsabbruch galt demnach als Tötungsdelikt und wurde mit mindestens sechs Monaten Gefängnis bestraft. Unter dem Motto „DU HAST DIE WAHL – 150 Jahre Paragraph 218 sind genug!“ wird am Samstag zum zehnten Mal zur Demonstration für sexuelle, körperliche und reproduktive Selbstbestimmung aufgerufen. Auf dem Römerberg in Frankfurt demonstriert eine kleine Gruppe gegen das umstrittene Abtreibungsverbot. Nach 150 Jahren sei die Zeit reif, um den Paragrafen 218 zu streichen.

150 Jahre Paragraf 218 Wiebke Tischler und Andrea Pabst fordern: Abtreibung muss raus aus dem Strafgesetzbuch Von Kristina Sagowski | 12.05.2021, 12:42 Uhr In der Debatte um die strafrechtliche Regulierung des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft kann in diesem Jahr an zwei Ereignisse erinnert werden: die Aufnahme des Paragrafen 218 StGB in das Strafgesetzbuch 1871 und die Protestaktion „Wir haben abgetrieben!“ Paragrafen 218 StGB in 1971, bei der mehr als 300 Frauen im STERN bekannt gaben, dass sie eine ungewollte Seit 150 Jahren ist der Paragraf 218 Teil des Strafgesetzbuches. Seit 150 Jahren werden ungewollt Schwangere für den Abbruch einer Schwangerschaft beschämt, stigmatisiert und bestraft. Das finden wir inakzeptabel und wollen deswegen das Jahr 2021 zum Kampagnenjahr für einen freien, sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch erklären.

Das Tagungsmotto „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“ klang nach einem historischen Rückblick. Aber der Jahrestag war vor allem Anlass zu einer aktuellen Analyse und zu ambitionierten Forderungen. Zur Planungsgruppe des Kongresses gehörten Vertreterinnen von Pro Familia, Arbeiterwohlfahrt, dem Bündnis sexuelle Selbstbestimmung und der Humboldt-Uni

Abtreibungsverbot Paragraf 218 steht seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch Von Christian Rath 15.05.2021, 09:15 Uhr 3 min

Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurde der Paragraf 218 ins Strafgesetzbuch eingeführt – und steht dort noch heute neben Mord und Totschlag. Drohte den Frauen im Kaiserreich bis zu fünf Süddeutsche Zeitung Jahre Zuchthaus und im Dritten Reich sogar die Todesstrafe, heißt es heute im Gesetz:„Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe

Seit mittlerweile 150 Jahren gibt es den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell zur Straftat erklärt, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt werden. Ein Fachkongress, der online stattfindet, beschäftigt sich ab Ende der Woche zwei Tage lang mit der Geschichte, der aktuellen Situation und