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C. Die Funktionelle Zuständigkeit

Di: Henry

1. Funktionelle Zuständigkeit. Rn 6 Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit s § 724 Rn 9. Die funktionelle Zuständigkeit für die Klauselerteilung nach § 726 I liegt nach § 20 Nr 12 RPflG 6. Funktionelle Zuständigkeit beantwortet die Frage, welches Rechtspflegeorgan für die Tätigkeit des Gerichts zuständig ist, zB KfH beim Landgericht, aber auch Instanzenzug und Aufteilung 1. Funktionelle Zuständigkeit Gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sind sonstige Familiensachen Verfahren, die Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander

Die funktionelle Zuständigkeit gibt an, welches Organ bzw. welcher Spruchkörper innerhalb eines Gerichts zuständig ist (z. B. auch Rechtspflegerzuständigkeit). Die funktionelle

Die wichtigsten Konzepte und Funktionen von C

Funktionelle Zuständigkeit Welcher gesetzliche Richter in einem Geschäftsjahr die einzelne Rechtsangelegenheit bearbeitet, ergibt sich aus dem vom Präsidium des Gerichts

§ 15 Erbscheinsverfahren / 4. Funktionelle Zuständigkeit

funktionelle Zuständigkeit – kostenlose Urteile und Entscheidungen abrufen – Volltext jetzt online lesen – 450.000+ Urteile insgesamt! Die danach zuständige Behörde ist rechtlich zugleich verpflichtet, die ihr zugewiesene Aufgabe wahrzunehmen. Entsprechend dieser Vorschriften ist die Zuständigkeit einer Behörde zum

Arnold, Bewegliche Zuständigkeit versus gesetzlicher Richter, ZIS 2008, 92; Helm, Grundzüge des Strafverfahrens-rechts: Die örtliche und funktionelle Zuständigkeit sowie der Instanzenzug,

  • § 15 Erbscheinsverfahren / 4. Funktionelle Zuständigkeit
  • Prüfungswissen: Die örtliche Zuständigkeit nach der StPO
  • § 2 Verwahrung letztwilliger Verfügungen / 1. Sachliche und

2. Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen den Kostenansatz

Strafprozeßordnung §209a – Im Sinne des § 4 Abs. 2, des § 209 sowie des § 210 Abs. 2 stehen 1. die besonderen Strafkammern nach § 74 Abs. 2 sowie den §§ 74a Die instanzielle Zuständigkeit bezieht sich auf die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte in verschiedenen Instanzen. Rn 6 Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit s § 724 Rn 9. Die funktionelle Zuständigkeit für die Klauselerteilung nach § 726 I liegt nach § 20 Nr 12 RPflG beim Rechtspfleger oder beim

Prüfungswissen: Die örtliche Zuständigkeit nach der StPO

(1) Sofern die Rechtssache nicht zur Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes gehört, ist in Rechtssachen in den Angelegenheiten, in denen die Vollziehung Landessache ist, das Kapitel 5. Die funktionelle Zuständigkeit im Insolvenzverfahren Zitiervorschlag: Frege/Keller/Riedel InsR/Frege/Keller/Riedel, 8. Aufl. 2015, § 18 Abs. 2 RPflG Siehe auch

d) Funktionelle Zuständigkeit, Organzuständigkeit. Während die Or- 5b ganzuständigkeit die Frage betrifft, welches Organ innerhalb einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des I. Begriff Rz. 16 Mit dem Begriff der funktionellen Zuständigkeit wird geregelt, welches Rechtspflegeorgan bei Gericht für bestimmte Verrichtungen oder Entscheidungen zuständig ist

Abbildung 1: Schematische Darstellung der Zuständigkeiten bei der ...

Bei einer alleinigen Entscheidung durch die Vorsitzende wäre der Senat gleichermaßen für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig gewesen. Damit wird dem Die funktionelle Zuständigkeit ergibt sich aus dem vollständigen Durchlaufen des Instanzenzugs. Dieser ergibt sich aus den Bestimmungen über die zulässigen Vorinstanzen in den Die funktionelle Zuständigkeit definiert, welches sachlich und örtlich zuständige Gericht bzw. welcher Spruchkörper innerhalb des örtlich und sachlich zuständigen Gerichts (Einzelgericht,

Auch die funktionelle Zuständigkeit kann unter bestimmten Umständen rügelos durch die Parteien akzeptiert werden, insbesondere im Anwendungsbereich von § 275 ZPO.

Als funktionelle Zuständigkeit bezeichnet man die in der ZPO nicht ausdr geregelte Verteilung verschiedener Rechtspflegefunktionen auf Richter, Rechtspfleger, Urkundsbeamte der Rz. 8 Beim Amtsgericht können sowohl der Richter als auch der Rechtspfleger zuständig sein. Man spricht bei dieser Abgrenzung von funktioneller Zuständigkeit. Maßgeblich für die Die Schweizer Gesetzesplattform – Unsere Daten beziehen wir direkt von admin.ch. | SR 272 · Schweizerische Zivilprozessordnung · ZPO · 1. Januar 2021 · Lawbrary

Da § 16 Abs. 1 Nr. 6 RPflG nicht zwischen ausländischem Erbrecht und sonstigem ausländischem Recht differenziert, eine solche Differenzierung aber auch dem Sinn und Zweck Rz. 12 Die Erteilung des Erbscheins ist Sache des Rechtspflegers nach § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG, sofern nicht eine Verfügung von Todes wegen vorliegt oder die Anwendung ausländischen

OÖ. Landesverwaltungsgericht

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aa) Sachliche Zuständigkeit Rz. 27 Für die Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein minderjähriges SR 272 Schweizerische Zivilprozessordnung ZPO Kind und die Erteilung der etwa erforderlichen gerichtlichen Genehmigung zu

Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw. welches Gericht im Einzelfall rechtlich zu hoheitlichem Handeln ermächtigt und gegebenenfalls

Die funktionelle Zuständigkeit des Betriebsrats: Rechtsstand: 19980101: Habil.-Schr. 1995/96 | Veit, Barbara | ISBN: 9783406438592 | Kostenloser Versand für alle Bücher mit Versand und

funktionelle Zuständigkeit

Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung. 2. Der BGH geht in st. Rspr. davon aus, dass die funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen den Kostenansatz

2. Funktionelle Zuständigkeit Rz. 8 Beim Amtsgericht können sowohl der Richter als auch der Rechtspfleger zuständig sein. Man spricht bei dieser Abgrenzung von funktioneller § 36 regelt die funktionelle Zuständigkeit, genauer gesagt die instanzielle Zuständigkeit, des BFH im Instanzenzug und weist ihm die ausschließliche Funktion als einzigem Rechtsmittelgericht Die funktionelle Zuständigkeit ist in §§ 3 Abs. 2e, 18, 19a RPflG geregelt. Für den Eröffnungsantrag und das gesamte Eröffnungsverfahren ist der Richter zuständig (§ 18 Abs. 1

Die sachliche oder funktionelle Zuständigkeit der Gerichte wird von den Kantonen geregelt, i.d.R. in einem Gerichtsorganisationsgesetz (GOG). Die Gerichtsorganisation und die sachliche oder