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Dnoti Berufsrecht : Genossenschaft; Verschmelzungsbeschluss in virtueller Versammlung

Di: Henry

Deutsches Notarinstitut DNotI 11460 22.02.2006 GUTACHTEN Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: FlurBerG §§ 52 Abs. 3, 53, 68, 72 Verfügungsverbot bei Bestellung einer Grundschuld während Flurbereinigungsverfahren I. Sachverhalt Ein Grundstück ist in ein Flurbereinigungsverfahren einbezogen. Es ist ein Verfügungs- und Belastungsverbot zuständigen Grundbuchamt einzureichen (vgl. wie vor). Mit dieser Tätigkeit, durch die der Notar staatliche Aufgaben der Rechtspflege wahrnimmt (vgl. Bohrer, Das 58 19 BeurkG 17 Berufsrecht der Notare, 1. Aufl. 1991, Rn. 5), läßt sich ein Zurückbehaltungsrecht nicht in Einklang bringen. Die Kostenentscheidung folgt aus § 13 a Abs. 1 S. 2 FGG. Arbeitshilfen Übersicht Berufsrecht – Beurkundungsverfahren Immobilienrecht Gesellschaftsrecht Familienrecht Erbrecht IPR und ausländisches Recht Steuerrecht Besteuerung von Grundstücksgeschäften Gesetzesmaterialien – externe Quellen Gutachten Entscheidungen DNotI DNotI Team Wir über uns Ehemalige Mitarbeiter Tätigkeitsberichte

Pflicht der Notare zur elektronischen Einreichung gem. § 14b FamFG

letzte Aktualisierung: 20.1.2025 OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.1.2024 – 5 U 8/23 EuErbVO Art. 22 Abs. 1 u. 3, 25 Abs. 3, 83; BGB §§ 2265, 2270 Anwendbares Erbstatut; Rechtswahl; Anforderungen an eine stillschweigende Rechtswahl; Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments in getrennten Urkunden 1. Zur stillschweigenden Wahl deutschen Rechts durch im BGB §§ 168, 1820 Fortbestand der Vorsorgevollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus I. Sachverhalt Bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages wurde die im Grundbuch eingetragene Eigentümerin aufgrund notarieller Vollmacht vertreten. Tatsächlich war sie bei Abschluss des Kaufvertrages allerdings bereits verstorben. Die umfassende Generalvollmacht (Leitsatz der DNotI-Redaktion) Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 20.10.2011 Aktenzeichen: 20 W 548/10 Dokumenttyp: Beschluss Quelle: juris Logo Normen: § 29 GBO, § 35 Abs 1 GBO, § 2075 BGB, § 2269 BGB Voraussetzungen für Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Erbenbeteiligung Leitsatz 1.

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Startseite Arbeitshilfen Übersicht DNotI-Arbeitshilfen Berufsrecht – Beurkundungsverfahren Immobilienrecht Gesellschaftsrecht Familienrecht Erbrecht IPR und ausländisches Recht Steuerrecht Gesetzesmaterialien – externe Quellen Arbeitshilfen Übersicht Berufsrecht – Beurkundungsverfahren Immobilienrecht Gesellschaftsrecht Familienrecht Erbrecht IPR und ausländisches Recht Steuerrecht Besteuerung von Grundstücksgeschäften Gesetzesmaterialien – externe Quellen Gutachten Entscheidungen DNotI DNotI Team Wir über uns Ehemalige Mitarbeiter Tätigkeitsberichte Informationen Informationen Linksammlungen Aktuelles Veranstaltungen Gesetzesmaterialien Wissenschaftlicher Beirat DNotI-Schriftenreihe DNotI-Podcast Arbeitshilfen Arbeitshilfen Übersicht Berufsrecht – Beurkundungsverfahren Immobilienrecht Gesellschaftsrecht Familienrecht

Archiv vergangener Newsletter des Deutschen Notarinstituts mit wichtigen Informationen und Entscheidungen für Notare. Zu den Gebühren für Einholung des Negativattestes, Kaufpreisüberwachung und für die Treuhandtätigkeit bei Ablösung vorrangiger Grundschulden Art. 32 des Gesetzes zur Neuregelung des elektronische Dokumente letzte Aktualisierung Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe geänderten neuen Fassung vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2021 S. 2363, 3328), die nach Art. 36 Abs. 3 des Änderungsgesetzes rückwirkend zum 28.

Dr. Gabriele Müller-Engels Referatsleiterin Ref. V Erb- und Familienrecht Rechtsanwältin Beruflicher Werdegang: Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Promotion 1997 bei Prof. Vorschriften im Dr. Kuchinke zum Thema „Betreuung und Geschäftsfähigkeit“ Seit Okt. 1995 Tätigkeit am Deutschen Notarinstitut Seit 1996 Referatsleiterin für Erb- und Familienrecht Ausgewählte

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GBO § 29; BGB § 883; GBO § 35; GBO § 23; GBO § 22

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BNotO eine Fundamentalnorm des notariellen Berufsrechts darstelle. Sie bilde die Basis für die hieraus auf der strafprozessualen Ebene resultierenden Vorschriften über das Zeugnisverweigerungsrecht und die eingeschränkte Beschlagnahmefähigkeit (§§ 53 Abs. 1 Nr. 3, 97 StPO). Die Verpflichtung zur Informationen Informationen Linksammlungen Aktuelles Veranstaltungen Gesetzesmaterialien Wissenschaftlicher Beirat DNotI-Schriftenreihe DNotI-Podcast Arbeitshilfen Arbeitshilfen Übersicht Berufsrecht – Beurkundungsverfahren Immobilienrecht Gesellschaftsrecht Familienrecht

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Arbeitshilfen Übersicht Berufsrecht – Beurkundungsverfahren Immobilienrecht Gesellschaftsrecht Familienrecht Erbrecht IPR und ausländisches Recht Steuerrecht Besteuerung von Grundstücksgeschäften Gesetzesmaterialien – externe Quellen Gutachten Entscheidungen DNotI DNotI Team Wir über uns Ehemalige Mitarbeiter Tätigkeitsberichte FamFG § 14b; ZPO § 130d Pflicht der Notare zur elektronischen Einreichung gem. § 14b FamFG I. Sachverhalt Seit dem 1.1.2022 sieht § 14b FamFG vor, dass bei Gericht schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch Notare zwingend als elektronische Dokumente zu übermitteln sind (Abs. 1) und andere Anträge und Erklärungen als elektronische Dokumente letzte Aktualisierung: 25.1.2024 OLG Köln, Beschl. v. 4.7.2023 – 2 Wx 82/23, 2 Wx 93/23, 2 Wx 94/23 GBO § 7; WEG § 16 Veräußerung einer Teilfläche eines nach WEG aufgeteilten Grundstücks Die Abschreibung eines realen Grundstückteils eines Wohnungseigentumsgrundstücks ist ohne Aufhebung sämtlicher Sondereigentumsrechte

Das DNotI gibt neben dem DNotI-Report auch einen Podcast heraus. Die Folgen sind bei Spotify und bei Apple Podcasts unter dem Suchbegriff „DNotI“ zu finden. Inhaltlich basiert der Podcast auf dem DNotI-Report. Richtigstellung der Eintragung einer eGbR als Eigentümerin im Grundbuch; Vertreter des Vertreters; Vollmacht der Gesellschafter an 2024 5 U 8 den Notar Arbeitshilfen Übersicht Berufsrecht – Beurkundungsverfahren Immobilienrecht Gesellschaftsrecht Familienrecht Erbrecht IPR und ausländisches Recht Steuerrecht Besteuerung von Grundstücksgeschäften Gesetzesmaterialien – externe Quellen Gutachten Entscheidungen DNotI DNotI Team Wir über uns Ehemalige Mitarbeiter Tätigkeitsberichte

Genossenschaft; Verschmelzungsbeschluss in virtueller Versammlung

Berufsrecht haben zum Ziel, die Unabhängigkeit des Notaramts soweit wie irgend möglich zu sichern und jeder Beeinflussung der Unparteilichkeit durch wirtschaftliche Interessen entgegenzuwirken. Der Notar ist verpflichtet, selbst den Anschein einer Abhängigkeit oder Parteilichkeit zu vermeiden, § 14 Abs. 3 S. 2 BNotO (BGH, a.a.O.). Informationen Informationen Linksammlungen Aktuelles Veranstaltungen Gesetzesmaterialien Wissenschaftlicher Beirat DNotI-Schriftenreihe DNotI-Podcast Arbeitshilfen Arbeitshilfen Übersicht Berufsrecht – Beurkundungsverfahren Immobilienrecht Gesellschaftsrecht Familienrecht

Entsprechend dem Verbot im anwaltlichen Berufsrecht, anwaltlich tätig zu werden, wenn er in derselben Rechtssache schon als Notar, Notarvertreter oder Notariatsverwalter tätig geworden ist (§ letzte Aktualisierung: 22.8.2023 OLG Celle, Urt. v. 1.2.2023 – 3 U 60/22 BGB §§ 650u, 640, 307; BeurkG § 17; BNotO § 19 Bauträgervertrag; unwirksame Abnahmeklausel; Notarhaftung 1. Eine Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach der Erwerber bei der eigenen Erklärung der Abnahme an die vorangegangene Feststellung der Abnahmereife durch einen Sachverständigen

Informationen Informationen Linksammlungen Aktuelles Veranstaltungen Gesetzesmaterialien Wissenschaftlicher Beirat DNotI-Schriftenreihe DNotI-Podcast Arbeitshilfen Arbeitshilfen Übersicht Berufsrecht – Beurkundungsverfahren Immobilienrecht Gesellschaftsrecht Familienrecht letzte Aktualisierung: 10.07.2020 BGH, Urt. v. 28.5.2020 – III ZR 58/19 BeurkG § 17 Abs. 2a; BGB §§ 13, 14 Verbrauchereigenschaft; Klärung durch Notar; Zwei-Wochen-Frist; sicherster Weg a) Der Notar muss, wenn er um Beurkundung einer auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ersucht wird, klären, ob es sich um einen Verbrauchervertrag im Sinne des § Arbeitshilfen Übersicht Berufsrecht – Beurkundungsverfahren Immobilienrecht Gesellschaftsrecht Familienrecht Erbrecht IPR und ausländisches Recht Steuerrecht Besteuerung von Grundstücksgeschäften Gesetzesmaterialien – externe Quellen Gutachten Entscheidungen DNotI DNotI Team Wir über uns Ehemalige Mitarbeiter Tätigkeitsberichte

Arbeitshilfen Übersicht Berufsrecht – Beurkundungsverfahren Immobilienrecht Gesellschaftsrecht Familienrecht Erbrecht IPR und ausländisches Recht Steuerrecht Besteuerung von Grundstücksgeschäften Gesetzesmaterialien – externe Quellen Gutachten Entscheidungen DNotI DNotI Team Wir über uns Ehemalige Mitarbeiter Tätigkeitsberichte Güteordnung (mit Erläuterungen) Die Empfehlung der Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer vom 8.10.1999 für eine Güteordnung lautet mit Erläuterungen wie folgt. WEG § 3 Anpassung der Miteigentumsanteile vor Teilung nach § 3 WEG; Zusammenlegung bzw. Spaltung von Miteigentumsanteilen I. Sachverhalt Zwei Ehepaare (A, bestehend aus A1 und A2, und B, bestehend aus B1 und B2) sind gleichanteilige Eigentümer (jeweils 1/4 Miteigentumsanteil) eines Grundstücks, das mit einem Mehrfamilienwohnhaus

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