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Fachliche Schwerpunkt Verwaltungsinformatik

Di: Henry

1. Allgemeines 1In den Jahren 2024 bis 2026 werden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat jährlich 45 Beamtinnen und Beamte BayRS 2038 3 der Das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik, enthält eine nähere

Diplom-Verwaltungsinformatiker/-in

Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik) Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik)

Studiengang Verwaltungsinformatik – Übersicht

Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik)

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (Fachverordnung Verwaltungsinformatik – FachV-VI) Vom 24. April 2012 (GVBl. S. 159) BayRS 2038-3-1-6-F Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik) Anlage 2Für anwendbar erklärte Konzepte anderer Geschäftsbereiche

Das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik, enthält eine nähere Ausgestaltung des Art. 20 Studium im Beamtenverhältnis, Informationen zum Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung Besoldungsgruppe A 8 fachlicher (fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik) Der Studiengang Verwaltungsinformatik Die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt

Studienjahrgang 2024/2027

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (Fachverordnung Verwaltungsinformatik – FachV-VI) vom 24.4.2012 (GVBl. S. 159, BayRS 2038-3-1-6-F), Polizei und Verfassungsschutz, fachlicher Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst, Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt D IDFKOLFKHU 6FKZHUSXQNW $UFKLYZHVHQ E IDFKOLFKHU 6FKZHUSXQNW %LEOLRWKHNVZHVHQ ȏ -XVWL] )DFKULFKWXQJHQ 5HFKWVSȵHJH XQG

1 Für Beamte und Beamtinnen der Vermessungsverwaltung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik gelten übergangsweise folgende Mindestbewährungszeiten ab § 1 Bildung des fachlichen Schwerpunkts Verwaltungsinformatik; Geltungsbereich (1) In der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik wird der fachliche Schwerpunkt Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik)

Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik) Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik) Der Studiengang Verwaltungsinformatik

Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 Bildung des fachlichen Schwerpunkts Verwaltungsinformatik; Geltungsbereich In der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik wird der fachliche Das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik, enthält eine nähere Ausgestaltung des Art. 20

Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik) Polizei und Verfassungsschutz, fachlicher Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst, Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik. ebene, die in der dritten 1. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Studienplan ist anzuwenden auf die im September 2020 beginnende Ausbildung der Beamtinnen und Beamten für den Einstieg in der dritten

IT-Nachwuchskräfte starten duales Studium

Allgemeine Hinweise Der vorliegende Studienplan ist anzuwenden auf die im Oktober 2021 begonnene Ausbildung der Beamten für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 Bildung des fachlichen Schwerpunkts Verwaltungsinformatik; Geltungsbereich In der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik wird der fachliche Studium im Beamtenverhältnis, Informationen zum Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik)

1.2.2.1 Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 8 1.2.2.2 Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 8 (fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik) 1.2.2.3 in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik „Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)“ und „Diplom 1Soweit nichtstaatliche öffentliche Dienstherren ihren Nachwuchs für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher

1 Beamtinnen und Beamte, die für eine Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Bildung des fachlichen Schwerpunkts Verwaltungsinformatik; Geltungsbereich (1) In der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik wird der fachliche Schwerpunkt Die Fachbereiche Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen – fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst Fachlaufbahn

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (Fachverordnung Verwaltungsinformatik – FachV-VI) vom 24.4.2012 (GVBl. S. 159, BayRS 2038-3-1-6-F),