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Kostenordnung Außer Kraft Anlage Kosten

Di: Henry

März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Satz 1 tritt die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung Kostenordnung für vom 5. Juli 2010 (GV. NRW. S. 390), die zuletzt durch Verordnung vom 1. März 2018 (GV. NRW. S. 187) geändert worden ist, außer Kraft. Düsseldorf, den 12. Dezember 2019

umwelt-online: VKostO LSA

Ausfüllhilfe zum CO₂-Kosten­auf­teilungs­gesetz - Brunata Minol

Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW) Inhaltsverzeichnis ausblenden Normkopf Anlagen Fundstelle und permanenter Link zu Vermessungs- und

Bremische Kostenordnung (BremKostO) Drucken Senden Veröffentlichungsdatum: 08.09.1992 Inkrafttreten 30.05.1996 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 30.05.1996 bis 07.11.1997 Außer Kraft Zuletzt geändert durch: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2001 (Brem.GBl. S. 537) Fundstelle Brem.GBl. 1992, S. 313

Außer Kraft seit 22.07.2006 aufgrund Artikel I Nr. 4 des Dritten Gesetzes zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819), zum Teil in § 6a BauO Bln aufgegangen.

(1) § 21 KostO – Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Wohnungserbbaurecht (1) Bibliographie Titel Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung) Redaktionelle Abkürzung KostO Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 361-1 (1) Red. Anm.: Außer Kraft am 1.

  • Kostenordnung des DVG Landesverband Hamburg
  • Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen
  • Bremische Kostenordnung außer Kraft

Juli 2021 (Brem.GBl. S. 554) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Für Leistungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Ortsgesetzes erbracht worden sind, werden die Kosten nach dem bisher geltenden Recht erhoben.

Die Kosten der Untersuchungshaft sowie einer sonstigen Haft außer Zwangshaft, die Kosten einer einstweiligen Unterbringung (§ 126a StPO), einer Unterbringung zur Beobachtung (§ 81 StPO) und einer einstweiligen Unterbringung in einem Heim für Jugendhilfe (§ 71 Abs. 2, § 72 Abs. 4 JGG) werden nur angesetzt, wenn sie auch von einem Diese Kostenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Deutschen Architektenblatt, Regionalteil Ost, in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostenordnung der Architektenkammer vom 18. Mai 2018 (DAB 09/2018, Regio-nalteil Ost, S. 53) außer Kraft. Erfurt den 24.11.2020 gez. Dr.-Ing. Hans-Gerd Schmidt, Architekt Präsident Architektenkammer

§ 2a LVwVGKostO, Gebühr für die Vollstreckungsankündigung

gsblatt „Norddeutsches Handwerk“ der Handwerkskammer in Kraft. Gleichzeitig treten die Gebührenordnungen der Handwerkskammer Braunschweig vom 16.04.1985 und d r Lüneburg-Stade vom 06.05.1993 Für Amtshandlungen des amtlichen Vermessungswesens und der amtlichen Grundstückswertermittlung werden Kosten nach dieser Verordnung erhoben. der Architektenkammer vom 18 Der in der Anlage enthaltene Kostentarif bildet einen Teil dieser Verordnung. (3) Reicht der Erlös für die Forderungen der Gläubigerin oder des Gläubigers und die Kosten der Vollstreckung nicht aus, ist die Vollstreckungsbehörde der Gläubigerin oder dem Gläubiger gegenüber berechtigt, sich wegen ihrer Kosten vorab zu befriedigen.

Wolters Kluwer Deutschland GmbH – Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, treten außer Kraft das preußische Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. Kostenschuldner ist ferner, wer die Kosten einer Behörde gegenüber schriftlich über-nommen hat oder für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

§ 1 Kostenpflicht (1) Von der Feuerwehr werden für ihre Leistungen Kosten (Gebühren und Auslagen) nach diesem Ortsgesetz und dem Kostenverzeichnis (Anlage) erhoben. Als Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr bei missbräuchlicher Alarmierung oder bei Fehlalarmierung durch private Brandmeldeanlagen. (2) Die Verpflichtung zur Zahlung der Oktober 2008 (GVBl. LSA S. 356), außer Kraft. (3) Die §§ 6 und 7 treten am 1. Januar 2015 in Kraft. . Mahngebühren für Mahnungen nach § 2 Satz 1 Anlage 1 (zu § 2 Satz 1) Bis zu 250 Euro einschließlich 5,00 Euro bis zu 500 Euro einschließlich 10,00 Euro bis zu 2.500 Euro einschließlich 22,50 Euro bis zu 5.000 Euro einschließlich 37,50 Kosten der Beförderung, Verwahrung und Beaufsichtigung gepfändeter Sachen, Kosten der Aberntung gepfändeter Früchte und Kosten der Verwahrung, Fütterung und Pflege gepfändeter Tiere, sächliche Kosten, die durch den Einsatz von Kraftfahrzeugen und technischen Hilfsmitteln bei der Voll-streckung entstehen,

Grundlagen und Entscheidungs-rechnungen - ppt herunterladen

§ 1 Kostenpflicht (1) Von der Feuerwehr werden für ihre Leistungen Kosten (Gebühren und Auslagen) nach diesem Ortsgesetz und dem Kostenverzeichnis (Anlage) erhoben. Als Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr bei missbräuchlicher Alarmierung oder bei Fehlalarmierung durch private Brandmeldeanlagen. (2) Die Verpflichtung zur Zahlung der

Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsrecht

§ 4 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung vom 27. September 1993 (GVBl. S. 619) außer Kraft.

§ 1 Anwendungsbereich Für Amtshandlungen des amtlichen Vermessungswesens und der amtlichen Grundstückswertermittlung werden Kosten nach dieser Ver-ordnung erhoben. Der in der Anlage enthaltene Kostentarif bildet ei-nen Teil dieser Verordnung.

(1) Von der Feuerwehr werden für ihre Leistungen Kosten (Gebühren und Auslagen) nach diesem Ortsgesetz und dem Kostenverzeichnis (Anlage) erhoben. Als Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr bei missbräuchlicher Alarmierung oder bei Fehlalarmierung durch private Brandmeldungen. Absatz 4 Satz 1 gilt auch für die Präsidentin oder den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts. III. Diese AV tritt am 01. 10. 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bezugs-AV außer Kraft. Kostenverfügung

§ 1 Anwendungsbereich Für Amtshandlungen des amtlichen Vermessungswesens und der amtlichen Grundstückswertermittlung werden auch für Kosten nach dieser Ver-ordnung erhoben. Der in der Anlage enthaltene Kostentarif bildet ei-nen Teil dieser Verordnung.

§ 1 Anwendungsbereich § 1 Anwendungsbereich Für Amtshandlungen des amtlichen Vermessungswesens und der amtlichen Grundstückswertermittlung werden Kosten nach dieser Verordnung erhoben. Der in der Anlage enthaltene Kostentarif bildet einen Teil dieser Verordnung. § 2 (Fn 4) Tarifübergreifende Gebührenregelungen 1 Kosten Von den Behörden der Bildungs- und Wissenschaftsverwaltung des Landes und der Ge-meinden werden Kosten (Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren, Auslagen) nach den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Kostenverzeichnissen erhoben. Es gilt auch für andere Be-hörden des Landes und der Gemeinden, wenn sie die bezeichneten Amtshandlungen durchführen und

Vollstreckungskostenordnung

September 1996 (GV.NRW. S. 372), außer Kraft. § 8 3) Übergangsregelung Für Amtshandlungen, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung bereits beantragt und ausführbar waren, sind die zu erhebenden Gebühren nach der zum Zeitpunkt der Ausführbarkeit geltenden Verordnung zu berechnen. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen § 20 Außer Kraft tretende Vorschriften (1) 1 Die diesem Gesetz entgegenstehenden Rechtsvorschriften sowie alle Rechtsvorschriften gleichen Inhalts treten für das Land Niedersachsen außer Kraft. 2 Insbesondere treten außer Kraft:

§ 1 Kostenpflicht (1) Von der Feuerwehr werden für ihre Leistungen Kosten (Gebühren und Auslagen) nach diesem Ortsgesetz und dem Kostenverzeichnis (Anlage) erhoben. Als Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr bei missbräuchlicher Alarmierung oder bei Fehlalarmierung durch private Brandmeldungen. (2) Die Verpflichtung zur Zahlung der Kosten § 3Höhe der Kosten (1) Die Gebühren richten sich nach dem Wert, den der Gegenstand des Verfahrens oder des Geschäfts hat (Geschäftswert), soweit nichts anderes bestimmt ist. (2) Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben.

§ 2 Allgemein Basierend auf der DVG –Kostenordnung und diese ergänzend, erstellt der DVG Landesverband Hamburg, für sich und seine angeschlossenen Mitgliedsvereine, nachfolgende Kostenordnung.

(1) Von den Behörden des Landes und der Gemeinden werden Kosten (Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren, Auslagen) nach dem Kostenverzeichnis (Anlage) erhoben.

3 Höhe der Kosten chten sich nach dem Wert, den der Gegenstand des Verfahrens oder des Geschäfts Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben. 20 NVwKostG – Außer Kraft tretende Vorschriften 1Die diesem Gesetz entgegenstehenden Rechtsvorschriften sowie alle Rechtsvorschriften gleichen Inhalts treten für das Land Niedersachsen außer Kraft. 2Insbesondere treten außer Kraft: das preußische Gesetz über staatliche Verwaltungsgebühren vom 29. September 1923 (Preuß. Gesetzsamml.