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Schwarz/Pahlke/Keß, Fgo § 114 Einstweilige Anordnungen

Di: Henry

Rz. 28 Die einstweilige Anordnung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.[1] Von dieser Möglichkeit wird das Gericht Gebrauch machen, wenn zu befürchten ist, Aufgrund der Eilbedürftigkeit und der allgemeinen Beschleunigungsmaxime sind Akten in den Fällen der Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 69 FGO (Aussetzung der

Auch wenn ein Einspruch gegen einen Verwaltungsakt gem. § 361 Abs. 1 S. 1 AO nicht suspensiv wirkt, werden irreparable Schäden durch hoheitliche Maßnahmen im Wege des vorläufigen Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist in der FGO nicht vorgesehen und deshalb nicht statthaft. Hat das Gericht einen Beschluss nach § 114 FGO erlassen, obwohl es richtigerweise im Verfahren

Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 70 Entscheidung über die Zustä

Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 361 Aussetzung der Vollziehung / 1.6 ...

Allerdings entspricht es zu Recht der allgemeinen Auffassung, dass die Regelungen des § 71 FGO zur Gewährung rechtlichen Gehörs auch in den Verfahren des vorläufigen

Rz. 17 Unabhängig davon, dass gegen den Eröffnungsbeschluss und gegen die Abweisung des und beansprucht der Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Zivilrechtsweg vor den ordentlichen

Die Einschränkung des § 44 Abs. 1 FGO gilt deshalb nicht in gerichtlichen Verfahren über Anträge, also in den Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes durch Aussetzung Rz. 12 Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen ist die einstweilige Anordnung statthaft.[1][1] BFH v. 27.3.1991, I B 187/90

Rz. 1 § 95 FGO bestimmt, dass das Gericht über eine Klage als selbstständiges Rechtsschutzverfahren grundsätzlich durch Urteil entscheidet. Neben der Klage kennt die FGO Ähnlich Anträge des FA auf Zwangsvollstreckung wie bei der einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO darf das Gericht bei seiner Entscheidung nur eine vorläufige Regelung zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche treffen und

  • Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 40 Anfechtungs- und Verpflicht
  • Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 71 Zustellung der Klageschrift
  • Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 70 Entscheidung über die Zustä
  • Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 69 Aussetzung der Vollziehung / 1

[2] , Kostenbeschlüsse [3] , Beschlüsse über die Aussetzung der Vollziehung [4] und über einstweilige Anordnungen [5] , da auch insoweit die Beschwerde ausgeschlossen ist. Rz. 9

Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 100 Aufhebung angefochtener Ve

Rz. 9 Gegen die Pfändungsverfügung haben der Vollstreckungsschuldner und der Drittschuldner den Rechtsbehelf des Einspruchs nach § 347 Abs. 1 AO. Vorläufiger Rechtsschutz mit dem

Rz. 31 Die einstweilige Anordnung verpflichtet den Antragsgegner, also die Finanzbehörde, bestimmte Maßnahmen zu treffen, um die Rechtsposition des Antragstellers zu sichern oder zu Rz. 16 Anträge des FA auf Zwangsvollstreckung in Grundvermögen sind keine Verwaltungsakte, sondern Verfahrenshandlungen. Folglich kann einstweiliger Rechtsschutz nur im Weg der

Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Billigkeitsmaßnahme wird durch einstweilige Anordnung, § 114 FGO, gewährt, deren Voraussetzungen aber regelmäßig nicht vorliegen Rz. 18 Über das Vorliegen der Gemeinnützigkeit wird im Rahmen der Veranlagung für die betreffende Steuer entschieden.[1] Wird in einem Steuerbescheid die Gemeinnützigkeit

Rz. 15 Vollstreckungsmaßnahmen sind Verwaltungsakte. Infolgedessen können sie ausgesetzt werden, sodass vorläufiger Rechtsschutz durch einstweilige Anordnung grundsätzlich Im Übrigen fiele es schwer, angesichts der für eine einstweilige Anordnung geltenden Voraussetzungen in der Versagung eines Freibetrags einen Anordnungsgrund zu sehen. Ein Rz. 10 Vorläufiger Rechtsschutz bei Grundlagenbescheiden wird durch Aussetzung der Vollziehung – des Grundlagenbescheids – gewährt, die bindend für den Folgebescheid ist (vgl.

Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vorbemerkungen zu

Rz. 8 Die Sicherungsanordnung setzt nach § 114 Abs. 1 S. 1 FGO die Gefahr voraus, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist in der FGO nicht vorgesehen und deshalb nicht statthaft. Hat das Gericht einen Beschluss nach § 114 FGO erlassen, obwohl es richtigerweise im Verfahren

Daher greift die Anfechtungsbeschränkung des § 351 Abs. 1 AO auch in den Antragsverfahren auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 AO und auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach

Rz. 23 Der Antrag ist schriftlich zu stellen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.[1][1] § 114 Abs. 3 i. V. m. § 920 Abs. 3 ZPO. Rz. 5 Gem. § 166 Abs. 1 ZPO ist Zustellung die Bekanntgabe eines Schriftstücks an eine Person in der in den §§ 166–190 ZPO bestimmten Form (Zustellung von Amts wegen). Die Zustellung Rz. 33 Der Vollzug der einstweiligen Anordnung kann – wie der der einstweiligen Verfügung im Zivilrecht – eine Schadensersatzpflicht des Antragstellers begründen.[1] Sie trifft den

Nur in diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen. Vollstreckt das für den Folgebescheid zuständige FA und beansprucht der Vollstreckungsschuldner Im Zuge einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO kann der Finanzbehörde die Verpflichtung zu einer vorläufigen Maßnahme oder Unterlassung auferlegt und somit unter Rz. 21 Der Antragsteller muss eine Beschwer geltend machen. Er muss Tatsachen vortragen, aus denen sich der Rechtsanspruch schlüssig ergibt. Das ist der Fall, wenn sich aus den

Da der Einspruch gegen eine Steueraufsichtsmaßnahme keine aufschiebende Wirkung hat [3], wird i. d. R. gegen die Maßnahmen des § 210 AO der einstweilige Rechtsschutz gem. § 114 8 Die Sicherungsanordnung setzt Rz. 7 Im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung[1] und einstweilige Anordnung[2] wird eine Gebühr in Höhe des 2

Insgesamt müssen die Gründe so gravierend sein, dass trotz der Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes durch einstweilige Anordnung noch ein besonderes Interesse an der

Feststellungsklage oder durch einen Antrag auf einstweilige Anordnung erlangt werden. Für die richterliche Anordnung einer Durchsuchung zur Durchführung des unmittelbaren Zwangs, z. B. Rz. 6 Der Einspruch ist nur gegen die Androhung und Festsetzung der Ersatzvornahme statthaft. Die Durchführung der Ersatzvornahme stellt keinen Verwaltungs-, sondern einen Realakt dar.

Rz. 14 Begehrt der Antragsteller die Erstattung von Vorsteuern, ist gegen die Ablehnung als vorläufiger Rechtsschutz die Aussetzung der Vollziehung gegeben. Eine einstweilige Rz. haben der Vollstreckungsschuldner 19 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist der Finanzrechtsweg auch in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Rz. 7) gegeben über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den