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Vgh Bayern, 20.04.2015

Di: Henry

Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2025 – 5 C 25.356 Rn. 3 Nachdem die Beteiligten auch das Beschwerdeverfahren übereinstimmend für erledigt hatten, stellte der Senat dieses mit Beschluss vom 1.

VGH Bayern – Entscheidung vom 27.03.2025 6 ZB 25.380 VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3, 5 GG Art. 17

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VGH Bayern – Entscheidung vom 14.07.2025 Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage eines Eigentümers gegen die sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung des Grundstücks als Lagerplatz und Abstellplatz; Nutzungseinheit bei dem Lagerplatz und Abstellplatz zusammen mit dem Kfz-Betrieb zurück | vor

Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2013 – 8 CE 13.1990 In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass derjenige in geringerem Maße schutzwürdig ist, der die Veröffentlichung von Informationen aus seiner Privatsphäre duldet, billigt oder fördert (vgl.

Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2011 – 11 B 09.3032 Rn. 26 b) Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich eine Gemeinde als örtliche Straßenverkehrsbehörde gegenüber einer ohne Rechtfertigung in ihre Zuständigkeit eingreifenden Maßnahme einer staatlichen Behörde auch dann auf das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht berufen, wenn

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Erneut ist eine Behördenverfügung für die Tötung von Fischottern von den Gerichten gestoppt worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass eine 2025 Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz vorläufig nicht angewendet werden darf. Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich

Bayerns Regionalplanung für Standorte von Windkraftanlagen steht auf der Kippe, wenn ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) rechtskräftig wird. Der Markt Wilhermsdorf (Kreis

München (epd). Die Ausnahme-Regelungen zum Abschuss des streng artengeschützten Fischotters in Bayern sind „voraussichtlich rechtswidrig“. Damit habe der Bayerische der Rechtsprechung Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eine Beschwerde des Freistaats Bayern zurückgewiesen und damit der Sichtweise des bundesweit agierenden Natur- und

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